Art. 11 und 21
Vergütung für die gesamte erzeugte Energie
Bei Hybridisierungen ohne Eigenverbrauch wird die Anlage für die gesamte Energie des erneuerbaren Moduls vergütet, auch wenn sie in die Batterie fließt. Die Volllaststunden werden mit der Energie an den Sammelschienen des Kraftwerks berechnet.